Pflicht – keine Option
Explosionsschutz stellt für Betreiber keine Option, sondern eine Pflicht dar. Entsprechend der vorhandenen Ex-Zone müssen diese geeigneten Maschinen und
Anlagen installieren. Die Grundlage für das Explosionsschutzkonzept ist ein entsprechendes Explosionsschutzdokument für dessen Erstellung der Anlagenbetreiber
verantwortlich ist. Hier stehen den Betreibern viele Entscheidungshilfen bei der Erstellung zur Verfügung.